Machen Sie mit bei der Fragebogenaktion des G-Ba zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln

30.6.2014

Immer wieder berichten Patientinnen von Schwierigkeiten bei Dauerverordnungen von Heilmitteln. Auf Initiative der Patientenvertreter führt der  Gemeinsame Bundesausschuss (G-Ba) deshalb jetzt  eine Online-Befragung zur Heil-und Hilfsmittelversorgung durch.  Der  G-Ba möchte von Patientinnen und Patienten wissen,  ob und inwieweit die gesetzlichen Änderungen zur langfristigen Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln in der Praxis umgesetzt wurden.

Zum Hintergrund:  Seit Juli  2011 können die Krankenkassen medizinisch notwendige Heilmittel (z.B. Lymphdrainage) auf Antrag des Versicherten für mindestens ein Jahr genehmigen (Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung). Stellt der Arzt oder die Ärztin eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls aus, ist dann keine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse mehr nötig.

Noch einige Hinweise zur Befragung:

Sie können den Fragebogen für sich selber ausfüllen oder für eine Person in ihrem Umfeld. Wenn Sie den Fragebogen für eine andere Person ausfüllen, achten Sie bitte darauf, dass die Aussagen sich immer auf die betroffene Person beziehen.

Die „Hauptdiagnose“ die Diagnose (Krankheit), für die eine langfristige Verordnung von Heilmitteln erforderlich ist.  Langfristig bedeutet in diesem Zusammenhang: Die  Therapie sollte über einen Zeitraum von einem Jahr nicht zeitlich unterbrochen werden.

Hier kommen Sie zum Fragebogen.

Wenn Sie den Fragebogen fertig ausgefüllt haben, klicken Sie bitte im Dokument rechts oben auf das Feld „Formular senden“. Das Dokument wird dann automatisch zur Auswertung an den G-Ba weitergeleitet.  Teilnahmeschluss ist der 15. Juli 2014