Rehabilitation

Im Anschluss zur Kur – so funktioniert’s

Damit Sie nach der ersten Behandlung körperlich wieder richtig fit werden und Langzeitfolgen der Behandlung möglichst vorbeugen, haben Sie im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation – eine sogenannte Anschlussheilbehandlung. Die Kosten übernehmen bei  gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Versicherungsvertrag.

Meist wird diese Reha-Maßnahme schon vom Brustzentrum aus entweder bei der Deutschen Rentenversicherung oder den Beratungsstellen der Krankenkassen, Versicherungs- und Sozialämter beantragt.  Die Kur muss spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus angetreten werden und dauert meist drei Wochen. Ziel der Behandlung ist es, an Krebs Erkrankten nach der Ersttherapie wieder körperlich und seelisch so auf die Beine zu helfen, dass das Leben im Alltag wieder gemeistert werden.

Sie können für die Durchführung der Heilbehandlung zwischen zwei Alternativen wählen: Einem stationären Aufenthalt in einer Kurklinik oder der Teilnahme an einer ambulanten oder teilstationären Reha-Maßnahme (Kur von zuhause aus). Der einzige Unterschied: Bei der ambulanten Reha kommen Sie nur für die Behandlungen in den Therapieeinrichtung, verbringen die Nacht und das Wochenende aber zuhause. Die Kosten für die AHB werden von der Rentenversicherung übernommen – pro Tag kommt jedoch bis zum 28. Tag der Kur ein Eigenanteil von 10,-- € auf Sie zu.

Die Anschlussheilbehandlung ist nicht mit einem Urlaub gleichzusetzen. In der Reha werden Sie anhand eines Therapieplans betreut, der exakt auf Sie, die Art Ihrer Brustkrebs-Erkrankung und die daraus resultierenden Einschränkungen abgestimmt ist. Die Behandlungsmaßnahmen sollen Ihnen helfen, sich körperlich und seelisch von den Strapazen der Krebsbehandlung zu erholen und wieder neue Kraft für Alltag zu schöpfen.

Wichtig ist es, dass Sie die für sich und Ihre Familiensituation passende Kur-Form wählen. Manche Frauen, die an Brustkrebs erkranken, möchten zunächst Abstand gewinnen und nicht ständig in einer Klinik mit Schicksals-genossinnen und deren Geschichten in Berührung kommen. Besser als eine Krebsklinik ist dann für Sie vielleicht der Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung, in der auch Menschen mit anderen Erkrankungen behandelt werden. Bedenken Sie dabei aber, dass man vielleicht dort, wo man auf die körperliche und seelische Betreuung von Brustkrebspatientinnen spezialisiert ist, besser auf ihre Bedürfnisse eingehen kann.

Sie „müssen“ übrigens auch nicht zur Kur –  die Anschlussheilbehandlung ist ein Angebot, kein Zwang. Viele Frauen mit Brustkrebs fahren lieber mit ihrem Partner oder der Familie in Urlaub, um neue Kraft zu tanken. Auch das kann eine gute und sinnvolle Möglichkeit der Krankheitsbewältigung sein.

Falls Ihre Kinder jünger als 12 Jahre sind, können Sie für die Dauer der Kur eine Haushaltshilfe beantragen.  Auch die Kosten für die Unterbringung des Kindes oder eine gemeinsame Kur mit dem Kind können Sie beim Sozialversicherungsträger bis zur Höhe der Aufwendungen für die Haushaltshilfe geltend machen. (Paragraph 54, Sozial-gesetzbuch IX). Gleiches gilt für den Fall, dass Ihr Kind behindert ist –  in diesem Fall sogar unabhängig von der Altersbegrenzung.

Für krebskranke Mütter und ihre Kinder hat die Rexrodt von Fircks-Stiftung ( www.rvfs.de) eine spezielle Reha-Maßnahme und eine Nachsorgekur ins Leben gerufen. Im Rahmen eines dreiwöchigen Kuraufenthaltes können Brustkrebspatientinnen direkt nach der Ersttherapie gemeinsam mit ihren Kindern an einem neuen Behandlungsprogramm in der Klinik Ostseedeich in Grömitz teilnehmen, bei dem sie gemeinsam von  Internisten, Gynäko-Onkologen, Psychoonkologen, Physiotherapeuten, Sportmedizinern, Ernährungsexperten, Sozialpädagogen und erfahrenen Kindertherapeuten betreut werden. „gemeinsam gesund werden“ kann gemäß § 41, SGB V bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Eine besondere Kurmaßnahme wendet sich an Mütter, deren Therapie mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Gemeinsam mit ihren Kindern können sie an der Mutter-Kind-Schwerpunktkur „Zusammen stark werden“ teilnehmen, die die Stiftung in Scheidegg und Friedrichskoog anbietet. Die Beantragung erfolgt ebenfalls über die Krankenkasse der Mutter. Bei der Antragstellung beider Maßnahmen unterstützt und berät das Mütter-Kind-Hilfswerk e.V.  (Telefon: 0800 – 2255100).

Neben der Anschlussheilbehandlung haben Sie als Brustkrebspatientin auch Anspruch auf eine sogenannte onkologische Rehabilitation (sogenannte Nach- oder Festigungskuren).  Diese können Sie innerhalb des ersten Jahres nach Abschluss der ersten Therapie beantragen. Die Kur dauert im Allgemeinen drei Wochen und kann ebenfalls ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Ob eine solche Kur für Sie sinnvoll ist, um z.B. nach der Brustoperation die Beweglichkeit des Armes durch entsprechende Therapiemaßnahmen zu verbessern, sollten Sie mit dem behandelnden Arzt oder Ihrem Hausarzt besprechen. Eine Festigungskur können Sie vier Jahren nach der ersten erneut beantragen, falls es zwischenzeitlich zu einem Rückfall kommt, bereits auch früher. (akk)